Pay-Your-Age

Beim Preiskonzept Pay-Your-Age wird der Eintrittspreis vom Alter des Nachfragenden bestimmt (altersgebundene Preise). Dabei übersteigt der zu zahlende Betrag nicht den regulären Eintrittspreis.

Beispiel für die Anwendung im Kulturbetriebskontext

Ein Beispiel
Ein Theaterhaus setzt für eine ausgewählte Vorstellung einen regulären Eintrittspreis von 55,00 €. Besucher*innen unter 55 Jahre zahlen entsprechend ihres Alters den Preis für ein Eintrittsticket. So zahlt ein/e Besucher*in im Alter von 34 Jahren entsprechende 34,00 € für das Eintrittsticket. Alle Besucher*innen ab 55 Jahre bezahlen den regulären Eintrittspreis von 55,00 €. Für Kinder und Menschen mit Behinderung gilt Pay-Your-Age nur, wenn ihr Alter unter dem regulär rabattierten Preis liegt.
Zugang zu Kulturangeboten für verletzliche Verbraucher*innen
  • Möglichkeit des vergünstigten Zugangs zu Kunst und Kultur für ein jüngeres Publikum, inkl. verletzliche Verbraucher*innen
  • Chancen und Hinweise für Kulturbetriebe
  • Eintrittspreise außerhalb der Pay-Your-Age-Spanne müssen ggf. angepasst werden, um Gesamtkosten zu decken
  • Besonders attraktives (Lock-)Angebot, um jungen Menschen auf Kulturangebote aufmerksam zu machen und an Kulturangebote heranzuführen
  • Besonders attraktives Angebot für junge Familien
  • Nur wenn das Alter unter regulärem Eintrittspreis ist; Kinder, denen sonst kostenlosen Eintritt gewährt wird bspw. bis einschließlich 6, sollten weiterhin kostenlos bleiben, daher ist die Spanne ggfs. 7 – 18 Jahre
  • Sensibler Umgang mit dem Preiskonzept (Stichwort: Altersdiskriminierung)
  • *Preiskonzept wurde nicht im Realbetrieb getestet

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